MeisterInnenprüfung

Abschluss der Ausbildung

Die MeisterInnenausbildung wird mit der MeisterInnenprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus Teilprüfungen, einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie der MeisterInnenarbeit.

Zulassung

Zulassungsbedingungen zur MeisterInnenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Dreijährige Verwendung als FacharbeiterIn
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= MeisterInnenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen

 

Hinweis Nachsichtsverfahren:

Die MeisterInnenprüfung kann von InteressentInnen und BetriebsleiterInnen ohne FacharbeiterInnenausbildung aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden.

Prüfungsgegenstände und Ablauf:

Ablauf der MeisterInnenprüfung

Die MeisterInnenprüfung gliedert sich in:

  • Schriftliche MeisterInnenprüfung (SMP)
    • Dauer: 5 Stunden
    • Fragen zu Betriebs- und Unternehmensführung, Fachmodule
  • Mündliche MeisterInnenprüfung (MMP) = Kommisionelle Abschlussprüfung
    • Präsentation MeisterInnenarbeit und Fachgespräch mit konkreten Fragen zur Arbeit
    • Inhalte aus Betriebs- und Unternehmensführung, Fachmodule

 

Gartenbau
  • Die Schriftliche MeisterInnenprüfung dauert 5 Stunden und umfasst Inhalte des Berufsspezifischen Moduls „Gartenbaulicher Produktionsschwerpunkt“.
  • Mündliche MeisterInnenprüfung (= MMP) / (= Kommissionelle Abschlussprüfung). Die MMP umfasst Prüfungsgegenstände aus den Fachmodulen.
  • Die Präsentation der MeisterInnenarbeit besteht aus einer Präsentation der Inhalte und Erkenntnisse aus der MeisterInnenarbeit und einem Fachgespräch mit konkreten Fragen zur MeisterInnenarbeit.