Die Lehrlings- und Fachausbildungsstellen (LFAs) stehen Lehrlingen, Lehrbetrieben, Ausbildner:innen und Lehrberechtigten als Behörde zur Verfügung.

Leitbild der Lehrlings- und Fachausbildungsstellen

Unsere Aufgaben

Die land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen…

  • genehmigen Lehrverträge
    stimmen der Auflösung eines Lehrverhältnisses oder einem Lehrstellenwechsel zu
  • sind für die Zulassung und Abhaltung von Prüfungen verantwortlich
  • prüfen, ob auf Grund einer nicht bestandenen Prüfung die Lehrzeit verlängert wird oder die Berufsschulklasse wiederholt werden muss
  • sind für die Anerkennung der Lehrberechtigten, Ausbilder und Lehrbetriebe und zum Widerruf dieser Anerkennung verantwortlich
  • führen die Lehrlingsstammrollen und tragen die Lehrlinge darin ein
  • erlassen die Behaltepflicht oder bewilligen eine Kündigung vor Ablauf der Behaltepflicht gemäß § 266 Abs. 8 Landarbeitsgesetz 2021
  • arbeiten Lehrbedingungen aus und setzen die Lehrlingsentschädigung fest, soweit diese nicht in Kollektivverträgen festgesetzt ist
  • wirken an der integrativen Berufsausbildung mit
Qualitätszertifikat nach ISO 9001:2015

Die Lehrlings- und Fachausbildungsstellen Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol sind mit dem Qualitätszertifikat nach ISO 9001:2015 ausgezeichnet. Damit garantieren wir optimales Service und hohe Qualität in den Bereichen:

  • Lehrlingswesen
  • Organisieren und Durchführen von Ausbildungen
  • Organisieren und Durchführen von Prüfungen