Die Lehrlings- und Fachausbildungsstellen (LFAs) stehen Lehrlingen, Lehrbetrieben, Ausbildner:innen und Lehrberechtigten als Behörde zur Verfügung.

Unsere Aufgaben
Die land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen…
- genehmigen Lehrverträge
stimmen der Auflösung eines Lehrverhältnisses oder einem Lehrstellenwechsel zu - sind für die Zulassung und Abhaltung von Prüfungen verantwortlich
- prüfen, ob auf Grund einer nicht bestandenen Prüfung die Lehrzeit verlängert wird oder die Berufsschulklasse wiederholt werden muss
- sind für die Anerkennung der Lehrberechtigten, Ausbilder und Lehrbetriebe und zum Widerruf dieser Anerkennung verantwortlich
- führen die Lehrlingsstammrollen und tragen die Lehrlinge darin ein
- erlassen die Behaltepflicht oder bewilligen eine Kündigung vor Ablauf der Behaltepflicht gemäß § 266 Abs. 8 Landarbeitsgesetz 2021
- arbeiten Lehrbedingungen aus und setzen die Lehrlingsentschädigung fest, soweit diese nicht in Kollektivverträgen festgesetzt ist
- wirken an der integrativen Berufsausbildung mit
Qualitätszertifikat nach ISO 9001:2015
Die Lehrlings- und Fachausbildungsstellen Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol sind mit dem Qualitätszertifikat nach ISO 9001:2015 ausgezeichnet. Damit garantieren wir optimales Service und hohe Qualität in den Bereichen:
- Lehrlingswesen
- Organisieren und Durchführen von Ausbildungen
- Organisieren und Durchführen von Prüfungen