Für den Lehrbetrieb und den Lehrling sind das bundesweite Landarbeitsgesetz (LAG) und die Landesgesetze der Bundesländer maßgeblich. Welches Landesgesetz im Einzelfall angewendet werden muss, richtet sich nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes.

  • Wichtige Aspekte des Lehrlingswesens sind im bundesweiten Landarbeitsgesetz (LAG) und in der jeweiligen Landarbeitsordnung (LAO) geregelt.
  • Detaillierte Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (AusbO) werden durch die Lehrlings- und Fachausbildungsstellen (LFAs) auf Grundlage der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetze (LFBAGs) oder der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnungen (LFBAOs) erlassen.
  • Die jeweils gültige AusbO erhalten Sie bei Ihrer Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.