Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine FacharbeiterInnenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur FacharbeiterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Mind. dreijährige hauptberufliche oder sechsjährige “nebenberufliche” einschlägige Praxis (d. h. landwirtschaftliche Praxis neben einer außerlandwirtschafltlichen Tätigkeit) in der jeweiligen Berufssparte
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
Praxisnachweis
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung des 15. Lebensjahres)
- Bestätigung von dem/der BetriebsführerIn.