Abschluss der Ausbildung
Die MeisterInnenausbildung wird mit der MeisterInnenprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus Teilprüfungen, einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie der MeisterInnenarbeit.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur MeisterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Dreijährige Verwendung als FacharbeiterIn
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= MeisterInnenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Hinweis Nachsichtsverfahren:
Die MeisterInnenprüfung kann von InteressentInnen und BetriebsleiterInnen ohne FacharbeiterInnenausbildung aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden.
Prüfungsgegenstände und Ablauf:
Ablauf der MeisterInnenprüfung
Die MeisterInnenprüfung gliedert sich in:
- Schriftliche MeisterInnenprüfung (SMP)
- Dauer: 5 Stunden
- Fragen zu Betriebs- und Unternehmensführung, Fachmodule
- Mündliche MeisterInnenprüfung (MMP) = Kommisionelle Abschlussprüfung
- Präsentation MeisterInnenarbeit und Fachgespräch mit konkreten Fragen zur Arbeit
- Inhalte aus Betriebs- und Unternehmensführung, Fachmodule
Gartenbau
- Die Schriftliche MeisterInnenprüfung dauert 5 Stunden und umfasst Inhalte des Berufsspezifischen Moduls „Gartenbaulicher Produktionsschwerpunkt“.
- Mündliche MeisterInnenprüfung (= MMP) / (= Kommissionelle Abschlussprüfung). Die MMP umfasst Prüfungsgegenstände aus den Fachmodulen.
- Die Präsentation der MeisterInnenarbeit besteht aus einer Präsentation der Inhalte und Erkenntnisse aus der MeisterInnenarbeit und einem Fachgespräch mit konkreten Fragen zur MeisterInnenarbeit.