MeisterInnenprüfung

Abschluss der Ausbildung

Die MeisterInnenausbildung wird mit der MeisterInnenprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus Teilprüfungen, einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie der MeisterInnenarbeit.

Zulassung

Zulassungsbedingungen zur MeisterInnenprüfung sind:

  • Vollendetes 18.bzw. 20. Lebensjahr*
  • Dreijährige Verwendung als FacharbeiterIn
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= MeisterInnenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen

 

Hinweis: Die MeisterInnenprüfung kann von AbsolventInnen von land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, von FacharbeiterInnen des jeweiligen Berufsbildes, sowie von BetriebsleiterInnen und mitarbeitenden Angehörigen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ohne land- und forstwirtschaftliche Ausbildung im sogenannten Nachsichtsverfahren abgelegt werden.

Prüfungsgegenstände und Ablauf:

Landwirtschaft
  • Schriftliche MeisterInnenprüfung (= SMP). Die SMP dauert 5 Stunden und umfasst Inhalte des Moduls „Betriebs- und Unternehmensführung Landwirtschaft“ sowie mindestens zwei Prüfungsgegenstände aus den weiteren Fachmodulen.
  • Mündliche MeisterInnenprüfung (= MMP) / (= Kommissionelle Abschlussprüfung). Die MMP umfasst Inhalte des Moduls „Betriebs- und Unternehmensführung Landwirtschaft“ sowie Prüfungsgegenstände aus den weiteren Fachmodulen.
  • Die Präsentation der MeisterInnenarbeit besteht aus einer Präsentation der Inhalte und Erkenntnisse und einem Fachgespräch mit konkreten Fragen zur MeisterInnenarbeit.
Gartenbau
  • Die Schriftliche MeisterInnenprüfung dauert 5 Stunden und umfasst Inhalte des Berufsspezifischen Moduls „Gartenbaulicher Produktionsschwerpunkt“.
  • Mündliche MeisterInnenprüfung (= MMP) / (= Kommissionelle Abschlussprüfung). Die MMP umfasst Prüfungsgegenstände aus den Fachmodulen.
  • Die Präsentation der MeisterInnenarbeit besteht aus einer Präsentation der Inhalte und Erkenntnisse aus der MeisterInnenarbeit und einem Fachgespräch mit konkreten Fragen zur MeisterInnenarbeit.