Abschluss der Ausbildung
Die MeisterInnenausbildung wird mit der MeisterInnenprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus Teilprüfungen, einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie der MeisterInnenarbeit.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur MeisterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 18.bzw. 20. Lebensjahr
- Dreijährige Verwendung als FacharbeiterIn
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= MeisterInnenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Hinweis: Die MeisterInnenprüfung kann von AbsolventInnen von land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, von FacharbeiterInnen des jeweiligen Berufsbildes, sowie von BetriebsleiterInnen und mitarbeitenden Angehörigen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ohne land- und forstwirtschaftliche Ausbildung im sogenannten Nachsichtsverfahren abgelegt werden.
Prüfungsgegenstände und Ablauf:
Schriftliche MeisterInnenprüfung (= SMP)
- Die SMP dauert 5 Stunden und umfasst Inhalte des Moduls „Betriebs- und Unternehmensführung Landwirtschaft“ sowie mindestens zwei Prüfungsgegenstände aus den weiteren Fachmodulen.
Mündliche MeisterInnenprüfung (= MMP) / (= Kommissionelle Abschlussprüfung)
- Die MMP umfasst Inhalte des Moduls „Betriebs- und Unternehmensführung Landwirtschaft“ sowie Prüfungsgegenstände aus den weiteren Fachmodulen.
MeisterInnenarbeit
- Die Präsentation der MeisterInnenarbeit besteht aus einer Präsentation der Inhalte und Erkenntnisse und einem Fachgespräch mit konkreten Fragen zur MeisterInnenarbeit.
Schriftliche MeisterInnenprüfung (= SMP)
- Die Schriftliche MeisterInnenprüfung dauert 5 Stunden und umfasst Inhalte des Berufsspezifischen Moduls „Gartenbaulicher Produktionsschwerpunkt“.
Mündliche MeisterInnenprüfung (= MMP) / (= Kommissionelle Abschlussprüfung)
- Die MMP umfasst Prüfungsgegenstände aus den Fachmodulen.
MeisterInnenarbeit
- Die Präsentation der MeisterInnenarbeit besteht aus einer Präsentation der Inhalte und Erkenntnisse aus der MeisterInnenarbeit und einem Fachgespräch mit konkreten Fragen zur MeisterInnenarbeit.