FacharbeiterInnenprüfung

Abschluss der Ausbildung

Für den Abschluss der Ausbildung ist eine Facharbeiter:innenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.

Zulassung

Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter:innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Nachweis einer mind. dreijährigen einschlägigen Praxis in der Berufssparte
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
  • Für Absolvent:innen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.

Facharbeiter:innenprüfung Bienenwirtschaft

Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung ist die Betreuung von mindestens 10 Bienenvölkern über 3 Jahre (mit VIS-Nachweis).

Praxisnachweis

Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:

  • Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
  • Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
  • Bestätigung von dem/der Betriebsführer:in.

Jegliche Praxisnachweise zu den Berufen finden sich unter Formulare und stehen zum Download zur Verfügung!