MeisterInnenprüfung

Abschluss der Ausbildung

Die MeisterInnenausbildung wird mit der MeisterInnenprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus Teilprüfungen, einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie der MeisterInnenarbeit.

 

Zulassung

Zulassungsbedingungen zur MeisterInnenprüfung sind:

  • Vollendetes 18.bzw. 20. Lebensjahr
  • Dreijährige Verwendung als FacharbeiterIn
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= MeisterInnenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen

Hinweis: Die MeisterInnenprüfung kann von AbsolventInnen von land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, von FacharbeiterInnen des jeweiligen Berufsbildes, sowie von BetriebsleiterInnen und mitarbeitenden Angehörigen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ohne land- und forstwirtschaftliche Ausbildung im sogenannten Nachsichtsverfahren abgelegt werden.