Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.
Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.
Mit der bestandenen FAP erhältst du den Facharbeiterbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.
Voraussetzungen
Eine Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- 3 Jahre Lehre und Berufsschule
- 4 Jahre Praxis und Berufsschule
Das brauchst du für die Prüfung:
- Antrag auf Zulassung zur Facharbeiterprüfung
- Praxisbestätigung
- Kopie von Zeugnissen (Lehrabschlussprüfungen, Fachschulzeugnisse, Maturazeugnisse, etc.)
Links
Du musst die Lehrabschlussprüfung wiederholen?
Die Gebühr für die Lehrabschlussprüfung kann dir erlassen werden, wenn du nicht unentschuldigt fernbliebst. Anfragen