MeisterInnenprüfung

Abschluss der Ausbildung

Die Meister:innenausbildung wird mit der Meister:innenprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus Teilprüfungen, einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie der Meister:innenarbeit.

 

Zulassung

Zulassungsbedingungen zur Meister:innenprüfung sind:

  • Vollendetes 18. bzw. 20. Lebensjahr
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter:in
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister:innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen

Meister:innenprüfung Bienenwirtschaft

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Betreuung von mindestens 20 Bienenvölkern über einen Zeitraum von 3 Jahren mit VIS-Nachweis.

Hinweis: Die MeisterInnenprüfung kann von AbsolventInnen von land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, von FacharbeiterInnen des jeweiligen Berufsbildes, sowie von BetriebsleiterInnen und mitarbeitenden Angehörigen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ohne land- und forstwirtschaftliche Ausbildung im sogenannten Nachsichtsverfahren abgelegt werden.