Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.
Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.
Mit der bestandenen FAP erhältst du den Facharbeiterbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.
Voraussetzungen
Eine Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- 3 Jahre Lehre und Berufsschule
- 4 Jahre Praxis und Berufsschule
Das brauchst du für die Prüfung:
- Antrag auf Zulassung zur Facharbeiterprüfung
- Praxisbestätigung
- Kopie von Zeugnissen (Lehrabschlussprüfungen, Fachschulzeugnisse, Maturazeugnisse, etc.)
Links
Du musst die Lehrabschlussprüfung wiederholen?
Damit du die Prüfungsgebühr nicht zweimal zahlen musst, kannst du hier Anfragen.
Voraussetzung ist, dass du beim ersten Prüfungstermin nicht unentschuldigt ferngeblieben bist.