Prüfung

Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.

Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.

Mit der bestandenen FAP erhältst du den Facharbeiterbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.

Voraussetzungen

Eine Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • 3 Jahre Lehre und Berufsschule
  • 4 Jahre Praxis und Berufsschule