Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.
Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.
Mit der bestandenen FAP erhältst du den Facharbeiterbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.
Das brauchst du für die Prüfungsanmeldung:
- Formular zur Prüfungsanmeldung
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- (Auftrags-) Bestätigung (der Bank) über die eingezahlte Prüfungstaxe
(In manchen Bundesländern ist zusätzlich ein Lebenslauf und eine Kopie des Lehrvertrages erforderlich.)
Du musst die Lehrabschlussprüfung wiederholen?
Die Gebühr für die Lehrabschlussprüfung kann dir erlassen werden, wenn du nicht unentschuldigt fernbliebst. Anfragen