Prüfung

Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.

Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.

Mit der bestandenen FAP erhältst du den FacharbeiterInnenbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.

(c) BLFA