Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine Facharbeiter:innenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter:innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Nachweis einer mind. dreijährigen einschlägigen Praxis in der Berufssparte
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
- Für Absolvent:innen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.
Facharbeiter:innenprüfung Bienenwirtschaft
Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung ist die Betreuung von mindestens 10 Bienenvölkern über 3 Jahre (mit VIS-Nachweis).
Praxisnachweis
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
- Bestätigung von dem/der Betriebsführer:in.
Zulassung zur Facharbeiter:innenprüfung
- die ordnungsgemäße Zurücklegung der Lehrzeit in einem anerkannten Lehrbetrieb und bei einer/m anerkannte/n Lehrberechtigten;
- den Besuch der Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften und
- den Besuch der Fachkurse
- Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur Facharbeiter:innenprüfung im Gartenbau sind mit dem Formblatt (Anmeldung zur Gärtnerfacharbeiterprüfung), bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzureichen
Zur Facharbeiter:innenprüfung mitzubringen
- die während der Lehrzeit geführte Ausbildungsmappe
- der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht;
- die Zeugnisse der Berufsschule;
- die Bescheinigungen über den Besuch der Fachkurse.
Zuständige Behörde
Über die Zulassung zur Facharbeiter:innenprüfung im Gartenbau entscheidet die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien.
Prüfungsbeitrag
Prüfungskandidat:innen haben bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 150,- bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Lehrlingen hat der Lehrberechtigte den Prüfungsbeitrag zu erstatten. Für die Ausstellung des Facharbeiter:innenbriefes werden € 30,- in Rechnung gestellt.
Der Prüfungsbeitrag verfällt, wenn der/die Prüfungswerber:in ohne wichtigen Grund der Prüfung fernbleibt oder diese nicht besteht.
Termine
Facharbeiter*innenprüfung Landwirtschaft- mündliche Prüfung
Facharbeiter*innenprüfung Landwirtschaft- schriftliche Prüfung
Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – Praxistermine
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – schriftliche Prüfung
Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – mündliche Prüfung
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – mündlich-praktische Prüfung
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – schriftliche Prüfung
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien