Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine FacharbeiterInnenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur FacharbeiterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
Praxisnachweis
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
- Bestätigung von dem/der BetriebsführerIn.
Zulassung zur FacharbeiterInnenprüfung
- die ordnungsgemäße Zurücklegung der Lehrzeit in einem anerkannten Lehrbetrieb und bei einer/m anerkannte/n Lehrberechtigten;
- den Besuch der Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften und
- den Besuch der Fachkurse gemäß § 7 LufBAO 1992.
- Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau sind mit dem Formblatt (Anmeldung zur Gärtnerfacharbeiterprüfung), bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzureichen
Zur FacharbeiterInnenprüfung mitzubringen
- die während der Lehrzeit geführte Ausbildungsmappe
- der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht;
- die Zeugnisse der Berufsschule;
- die Bescheinigungen über den Besuch der Fachkurse.
Zuständige Behörde
Über die Zulassung zur FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau entscheidet die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien.
Prüfungsbeitrag
Lehrlinge die zur Prüfung antreten möchten haben bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 30,- bei der Anmeldung zu entrichten.
PrüfungskandidatInnen des Vorbereitungslehrganges im 2. Bildungsweg bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 80,- bei der Anmeldung zu entrichten.
Der Prüfungsbeitrag verfällt, wenn der/die PrüfungswerberIn ohne wichtigen Grund der Prüfung fernbleibt oder diese nicht besteht.
Termine
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – mündliche Prüfung
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – mündlich-praktische Prüfung
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – schriftliche Prüfung
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien