Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine FacharbeiterInnenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur FacharbeiterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
- Für AbsolventInnen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.
Praxisnachweis
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
- Bestätigung von dem/der BetriebsführerIn.
Zulassung zur FacharbeiterInnenprüfung
- die ordnungsgemäße Zurücklegung der Lehrzeit in einem anerkannten Lehrbetrieb und bei einer/m anerkannte/n Lehrberechtigten;
- den Besuch der Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften und
- den Besuch der Fachkurse gemäß § 7 LufBAO 1992.
- Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau sind mit dem Formblatt (Anmeldung zur Gärtnerfacharbeiterprüfung), bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bis spätestens Fr, 05.04.2019 einzureichen
Zur FacharbeiterInnenprüfung mitzubringen
- die während der Lehrzeit geführten Tagebücher, inkl. eine vom Lehrling verfertigte ausführliche Beschreibung des Lehrbetriebes;
- ein vom Lehrling selbst geschriebener kurzer Lebenslauf;
- der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht;
- die Zeugnisse der Berufsschule;
- die Bescheinigungen über den Besuch der Fachkurse.
Zuständige Behörde
Über die Zulassung zur FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau entscheidet die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien.
Prüfungsbeitrag
BewerberInnen zur Prüfung haben bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 30,- bei der Anmeldung zu entrichten.
Der Prüfungsbeitrag verfällt, wenn der/die PrüfungswerberIn ohne wichtigen Grund der Prüfung fernbleibt oder diese nicht besteht.
Termine
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – schriftliche Prüfung
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – mündliche Prüfung
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – mündliche/praktische Prüfung
Anmeldung nur bei Wiederholung unter lfa@lk-wien.at. Das Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung finden Sie unter FacharbeiterInnen I Formulare. Bei positivem Abschluss der schriftlichen Facharbeiter*innenprüfung werden Sie automatisch zur mündlich-praktischen Prüfung zugelassen.
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – schriftliche Prüfung
Anmeldung unter lfa@lk-wien.at. Das Formular für die Anmeldung finden Sie unter FacharbeiterInnen I Formulare.
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien