Als FacharbeiterIn erlangen Sie zahlreiche Qualifikationen und Berechtigungen:
Qualifikationen
- Sie erlangen die Grundkenntnisse zur selbstständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.
- Sie erkennen Verbesserungsmöglichkeiten am Betrieb und können Maßnahmen treffen um die Wirtschaftsfähigkeit zu steigern
- Sie erhöhen Ihre Jobchancen durch einen offiziellen Berufsabschluss mit gesetzlicher Grundlage.
Berechtigungen
- Bei unselbstständiger Tätigkeit erlangen Sie Anspruch auf den kollektivvertraglich festgelegten Lohn.
- Eine abgeschlossene FacharbeiterInnenprüfung bringt Lehrzeitanrechnungen bei allen verwandten landwirtschaftlichen Berufen.
- Sie erfüllen die Voraussetzung für das Erlangen verschiedener agrarischer Förderungen (z. B. Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung)
- Erlangung der Sachkundeberechtigung (Pflanzenschutz/Pflanzenschutzführerschein)
- Sie dürfen sich zum/zur MeisterIn weiter qualifizieren.
- In manchen Bundesländern: Erlangung des Tiertransportausweises
Drei Wege zum/zur FacharbeiterIn
Duale Ausbildung: 3-jährige Lehre auf einem Betrieb/sonstiger Ausbildungseinrichtung und Abschluss mit der FacharbeiterInnenprüfung
Zweiter Bildungsweg: Besuch eines Vorbereitungslehrganges und Abschluss mit der FacharbeiterInnenprüfung
Diese Option besteht in den meisten Bundesländern nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung und mindestens 3 Jahren landwirtschaftlicher Praxis.
Der Abschluss einer Fachschule (LFS/HBLA) mit Hauptfachrichtung im gewünschten Beruf berechtigt zum Antrag des FacharbeiterInnenbriefes (im Hauptfach).
Der Fachschulabschluss ersetzt dann die FacharbeiterInnenprüfung. Hier klicken für eine Übersicht mit den (meisten) Agrar-Fachschulen in Österreich >
Die FacharbeiterInnenausbildung im zweiten Bildungsweg richtet sich an landwirtschaftliche BetriebsführerInnen, zukünftige HofübernehmerInnen aber auch QuereinsteigerInnen, die mehrjährige praktische Erfahrung in der jeweiligen Berufssparte der Land- und Forstwirtschaft vorweisen können.
Zusätzliche FacharbeiterInnenausbildung: Durch eine Anschlusslehre (1-2 Jahre) kann eine FacharbeiterInnenprüfung in einem weiteren Lehrberuf absolviert werden. Dabei können bis zu 1-2 Jahre Lehre/Fachschule einer anderen Fachrichtung teilweise anerkannt werden.