FacharbeiterInnenprüfung

Abschluss der Ausbildung

Für den Abschluss der Ausbildung ist eine FacharbeiterInnenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.

Zulassung

Zulassungsbedingungen zur FacharbeiterInnenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte (d. h. landwirtschaftliche Praxis neben einer außerlandwirtschafltichen Tätigkeit)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
  • Für AbsolventInnen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.