Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine FacharbeiterInnenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur FacharbeiterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
- Für AbsolventInnen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.
Praxisnachweis
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
- Bestätigung von dem/der BetriebsführerIn.
Das brauchst du für die Prüfung:
- Antrag auf Zulassung zur Facharbeiterprüfung
- Praxisbestätigung
- Kopie von Zeugnissen (Lehrabschlussprüfungen, Fachschulzeugnisse, Maturazeugnisse, etc.)