FacharbeiterInnenprüfung

Abschluss der Ausbildung

Für den Abschluss der Ausbildung ist eine FacharbeiterInnenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.

 

Zulassung

Zulassungsbedingungen zur FacharbeiterInnenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
  • Für AbsolventInnen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.