Lehrlingsentschädigung
Für deine Tätigkeit am Betrieb steht dir eine Bezahlung – die “Lehrlingsentschädigung” zu, unter entsprechender Berücksichtigung gewährter Naturalleistungen. Die Höhe dieser Entschädigung ist kollektivvertraglich festgelegt und nach Lehrjahren abgestuft.
Werden gemäß § 8 KV Naturalbezüge vereinbart, sind die jeweils zutreffenden Geldwerte vom Gesamtlohn in Abzug zu bringen.
Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld betragen 100% des monatlichen Bruttoentgelts.
Lehrvertragsformulare sind unter folgendem LINK herunterzuladen: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/formulare-noe/
Lehrlingsrundschreiben
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Aktuelle Kollektivverträge siehe Link:
Beihilfen und Förderungen
Beim Abschluss eines Lehrverhältnisses gibt es für den Lehrbetrieb und den Lehrling verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Die Unterstützungen werden nur für Lehrverhältnisse gewährt, nicht für Praxisverhältnisse. Im folgenden Artikel sind die wichtigsten Förderungen angeführt:
Die Familienbeihilfe wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt. Darüber hinaus nur bei einer Schulausbildung bzw. einem Studium. Lehrlinge erhalten die Familienbeihilfe bis zum Lehrzeitende, auch für eine weitere Anschlusslehre. Die Lehre ist durch die Übermittlung des Lehrvertrages an das Finanzamt nachzuweisen.
Die Lehrlingsbeihilfe wird gewährt, wenn das monatliche Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Für die Berechnung der Einkünfte nicht buchführungspflichtiger Land- und Forstwirte werden monatlich 4,16 % des Einheitswertes herangezogen. Die Lehrlingsbeihilfe beträgt 120,00 € / Monat. Lehrlingsbeihilfe wird auch für Heimlehrlinge gewährt, allerdings nur bei geringem Einheitswert des Betriebes. Anträge sind an das Referat für Arbeitnehmerförderung des Amtes der NÖ Landesregierung zu richten.
Die NÖ Landarbeiterkammer gewährt allen Fremdlehrlingen in der Land- und Forstwirtschaft als kleine Starthilfe am Beginn ihrer Lehrzeit eine Beihilfe in der Höhe von 150,00 €. Für den erfolgreichen Abschluss der Lehre erhält der Lehrling nochmals eine Überweisung von 150,00 € .
Den Ausbildungszuschuss können landarbeiterkammerzugehörige Eltern von Kindern, die eine Lehre machen erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Auszubildenden gestaffelt und beträgt jährlich von 120,00 € bis 170,00 €. Anträge sind bei der NÖ Landarbeiterkammer einzubringen.
Lehrlingen kann für einen ausgezeichneten Erfolg in der Berufsschule bzw. bei der Facharbeiterprüfung eine Förderung von 120,00 € gewährt werden. Anträge sind an die NÖ Landesregierung zu stellen (Lehrlingsförderung).
Die NÖ Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle stellt bei Übermittlung eines Passfotos einen eigenen Lehrlingsausweis aus, auch für Heimlehrlinge. Mit dem Lehrlingsausweis werden von manchen Institutionen bzw. bei verschiedenen Veranstaltungen Ermäßigungen gewährt.
Die Jugendkarte NÖ ist eine persönliche Jugendkarte für 14- bis 24-jährige. Die Jugendkarte NÖ ist ein Altersnachweis für Jugendliche und eine Vorteilskarte bei verschiedenen Partnern aus Bildung, Wirtschaft, Freizeit und Kultur. Die Karte kann bei der Jugendinfo NÖ bei der NÖ Landesregierung beantragt werden oder unter https://www.jugendinfo-noe.at/jugendkarte.
Die Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird für die Strecke zwischen der Wohnung und der betrieblichen Ausbildungsstätte bei täglicher Fahrt gewährt. Der Selbstbehalt beträgt pauschal 19,60 € / Jahr. Anträge für den Lehrlingsausweis sind an das jeweilige Beförderungsunternehmen zu richten (Formular Beih 93).
Das Top-Jugendticket für Lehrlinge gilt für alle Fahrten mit allen Verbundlinien in NÖ, Wien u. Bgld. Das Ticket kostet € 70,00. Hol dir dein Jugendticket
Ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder unzumutbar, so gibt es die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge. Die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge beträgt je nach Entfernung 5,10 € bzw. 7,30 € / Monat. Die Fahrtenbeihilfe wird einmal jährlich ausbezahlt. Der Antrag muss für jedes Kalenderjahr nach dessen Ablauf längstens bis 30. Juni des nachfolgenden Kalenderjahres beim Finanzamt eingebracht werden (Formular Beih 94).
In jenen Fällen, in denen für Schüler und Lehrlinge eine Zweitunterkunft zu Ausbildungszwecken finanziert werden muss, insbesondere für Wochenpendler von und zur Ausbildungsstätte wird eine Heimfahrtbeihilfe gewährt, auch wenn der Weg zwischen Wohnung und Zweitwohnsitz nur einmal im Monat zurückgelegt wird. Die Höhe ist von der Entfernung der elterlichen Wohnung zum Zweitwohnsitz abhängig und beträgt zwischen 19,00 € bis 58,00 € pro Monat. Anträge sind beim zuständigen Finanzamt einzubringen.
Für alle Jugendliche bis 26 Jahren kann bei jedem Bahnhof der Österreichischen Bundesbahn bzw. einer Trafiknet-Trafik eine Vorteilscard <26 um 19,90 € / Jahr gelöst werden. Für die Ausstellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Foto notwendig. Damit kann auf allen Verbindungen der Österreichischen Bundes¬bahn eine bis zu 45-%ige Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig ist die Vorteilscard eine EURO<26 Jugendkarte und in Niederösterreich ein TOP-Jugendticket, die Rabatt- und Serviceleistungen im In- und Ausland bietet. Die Ermäßigungen für Fahrten mit dem Postbus sind ähnlich den ÖBB-Ermäßigungen und vom jeweiligen Verkehrsverbund abhängig.
Lehre.fördern erstattet dir die Kosten eines Vorbereitungskurses für die Lehrabschlussprüfung. Mehr
Die Gebühr für die Lehrabschlussprüfung kann dir erlassen werden, wenn du nicht unentschuldigt fernbliebst. Anfragen
Die Lehrlingsprämie bekommst du für einen Sprachkurs oder ein Auslandspraktikum. Mehr
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Quelle: https://www.lehre-statt-leere.at/lsl/Impressum.html