Jedem Lehrling gebührt ein Lehrlingseinkommen
Jeder Lehrling hat Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen, zu dessen Bezahlung der Lehrberechtigte verpflichtet ist.
Erkundigen Sie sich ggf. bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) nach dem aktuell festgelegten Satz.
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Unterstützung durch den Lehrbetrieb
Facharbeiterprüfung:
Wenn der Lehrling während der Lehrzeit oder der Behaltepflicht erstmals zur Facharbeiterprüfung antritt, hat die bzw. der Lehrberechtigte dem Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe zu ersetzen.
Ausbildungsmappe:
Der Lehrbetrieb hat dem Lehrling eine Ausbildungsmappe zur Verfügung zu stellen. Die Ausbildungsmappe ist im Lehrberuf “Facharbeiter Gartenbau” über die gesamte Lehrzeit zu führen. Bei der Abschlussprüfung ist vollständig ausgefüllte Mappe der Prüfungskommission vorzulegen. Die Ausbildungsmappe ist bei der jeweiligen LFA um 25€ erhältlich.