Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine Facharbeiter:innenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter:innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Nachweis einer mind. dreijährigen einschlägigen Praxis in der Berufssparte
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
- Für Absolvent:innen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.
Facharbeiter:innenprüfung Bienenwirtschaft
Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung ist die Betreuung von mindestens 10 Bienenvölkern über 3 Jahre (mit VIS-Nachweis).
Praxisnachweis
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
- Bestätigung von dem/der Betriebsführer:in.
Zulassung zur Facharbeiter:innenprüfung
- die ordnungsgemäße Zurücklegung der Lehrzeit in einem anerkannten Lehrbetrieb und bei einer/m anerkannte/n Lehrberechtigten;
- den Besuch der Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften und
- den Besuch der Fachkurse gemäß § 7 LufBAO 1992.
- Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur Facharbeiter:innenprüfung im Gartenbau sind mit dem Formblatt (Anmeldung zur Gärtnerfacharbeiterprüfung), bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzureichen
Zur Facharbeiter:innenprüfung mitzubringen
- die während der Lehrzeit geführte Ausbildungsmappe
- der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht;
- die Zeugnisse der Berufsschule;
- die Bescheinigungen über den Besuch der Fachkurse.
Zuständige Behörde
Über die Zulassung zur Facharbeiter:innenprüfung im Gartenbau entscheidet die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien.
Prüfungsbeitrag
Lehrlinge die zur Prüfung antreten möchten haben bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 30,- bei der Anmeldung zu entrichten.
Prüfungskandidat:innen des Vorbereitungslehrganges im 2. Bildungsweg bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 80,- bei der Anmeldung zu entrichten.
Der Prüfungsbeitrag verfällt, wenn der/die Prüfungswerber:in ohne wichtigen Grund der Prüfung fernbleibt oder diese nicht besteht.
Termine
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – mündliche Prüfung
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – mündlich-praktische Prüfung
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – schriftliche Prüfung
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien