Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.
Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.
Mit der bestandenen FAP erhältst du den FacharbeiterInnenbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.


(c) BLFA
Zulassung zur Facharbeiter:innenprüfung (Lehrlinge)
- die ordnungsgemäße Zurücklegung der Lehrzeit in einem anerkannten Lehrbetrieb und bei einer/m anerkannte/n Lehrberechtigten;
den Besuch der Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften und - den Besuch der Fachkurse
- Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur Facharbeiter:innenprüfung im Gartenbau sind mit dem Formblatt (Anmeldung zur Gärtnerfacharbeiterprüfung), bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzureichen
Zur Facharbeiter:innenprüfung mitzubringen
- die während der Lehrzeit geführte Ausbildungsmappe
- der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht;
- die Zeugnisse der Berufsschule;
- die Bescheinigungen über den Besuch der Fachkurse.
Du musst die Lehrabschlussprüfung wiederholen?
Damit du die Prüfungsgebühr nicht zweimal zahlen musst, kannst du hier Anfragen.
Voraussetzung ist, dass du beim ersten Prüfungstermin nicht unentschuldigt ferngeblieben bist.