Lehr- und Ausbildungsverträge
Die Grundlage eines Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisses ist ein schriftlich abgeschlossener Lehr- oder Ausbildungsvertrag zwischen Lehrling und Lehrbetrieb.
Die Lehrverträge sind in dreifacher Ausfertigung vollständig ausgefüllt mit Originalunterschrift – postalisch oder per E-Mail unter lfa@lk-vbg.at – an die LFA zu übermitteln.
Nach der Genehmigung durch die LFA Vorarlberg erhalten der Lehrling, der Lehrbetrieb und die Land- und Forstwirtschaftsinspektion je ein Exemplar des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrags. Zusätzlich wird die Berufsschule über das neue Lehrverhältnis verständigt.
Lehrbetriebsanerkennung / Anerkennung als Lehrberechtigte/r
Um als anerkannter Lehrbetrieb bzw. als Lehrberechtigte/r tätig zu werden, ist vor der Aufnahme des ersten Lehrlings ein schriftlicher Antrag bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) in Vorarlberg zu stellen.
Folgende Antragsformulare stehen im Downloadbereich zur Verfügung:
- Antrag auf Anerkennung als Lehrbetrieb – Gartenbau
- Antrag auf Anerkennung als Lehrbetrieb – Landwirtschaft
- Antrag auf Anerkennung als Lehrbetrieb – Forstwirtschaft
Solltest du für die Anerkennung deines Lehrbetriebs weitere Formulare für zusätzliche Lehrberufe benötigen, wende dich bitte an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle unter lfa@lk-vbg.at oder telefonisch unter 05574 400 470.
Anerkannte Lehrbetriebe in Vorarlberg
Eine Übersicht über alle derzeit anerkannten Lehrbetriebe in Vorarlberg findest du in der Lehrbetriebsbörse. Dort kannst du gezielt nach deinem Bundesland, der Berufssparte sowie nach der Entfernung suchen:
Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
Die Auflösung eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses muss für ihre Rechtswirksamkeit schriftlich erfolgen.
Das vollständig ausgefüllte Formular mit den Originalunterschriften ist in einfacher Ausfertigung an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu übermitteln.
Das Formular gilt auch für die Auflösung von Lehrverträgen gemäß § 18 sowie von Ausbildungsverträgen gemäß § 19.
Ausbildungsmappe Gartenbau
Die neue Ausbildungsmappe im Gartenbau ist für alle Lehrverhältnisse ab August 2018 verpflichtend anzuwenden.
Für bereits laufende oder auslaufende Lehrverhältnisse kann weiterhin die bisherige Version des „Lehrlingstagebuchs“ verwendet werden.
Die vollständig ausgefüllte Ausbildungsmappe ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Facharbeiter:innenprüfung und muss bei der Prüfung in gedruckter Form vorgelegt werden.
Die neue Ausbildungsmappe kann als Druckexemplar direkt bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) bestellt werden.