Lehr- und Ausbildungsverträge
Grundlage eines jeden Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisses ist ein schriftlich zwischen Lehrling und Lehrbetrieb abgeschlossener Lehr- oder Ausbildungsvertrag.
Die Lehr- bzw. Ausbildungsverträge sind in 4-facher Ausfertigung vollständig ausgefüllt und mit Originalunterschriften vor Beginn des Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisses an die LFA Steiermark zu senden. Die Lehr- bzw. Ausbildungsverträge können entweder ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden, oder direkt am PC ausgefüllt und dann ausgdruckt werden. Nach der Genehmigung durch die LFA Steiermark erhalten der Lehrling, der Lehrbetrieb und die Land- und Forstwirtschaftsinspektion je ein Exemplar des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrags. Zusätzlich wird die Berufsschule über das neue Lehrverhältnis verständigt.
Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
Die Auflösung eines Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisses bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Das Formular kann auf dem PC ausgefüllt oder ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Das Formular ist, versehen mit den Originalunterschriften, an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu senden (einfache Ausfertigung genügt).
Dieses Formular gilt auch für die Lösung von Lehrverträgen gem. § 18 und Ausbildungsverträgen gem. § 19
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Antrag um Anerkennung als Lehrberechtigte/r und Lehrbetrieb
Ausbildungsmappe Gartenbau
Die neue Ausbildungsmappe im Gartenbau ist für alle Lehrverhältnisse ab August 2018 vorgesehen und anzuwenden.
- Für laufende und auslaufende Lehrverhältnisse kann noch die alte Version des “Lehrlingstagebuches” verwendet werden.
- Die vollständig ausgefüllte Ausbildungsmappe stellt eine Voraussetzung zur FacharbeiterInnen-Prüfung dar und muss bei der FacharbeiterInnenprüfung in gedruckter Form abgegeben werden.
- Die neue Ausbildungsmappe kann als Druckwerk bei Ihrer LFA bestellt werden. Kosten der Ausbildungsmappe € 20,-