Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine Facharbeiter:innenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter:innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Nachweis einer mind. dreijährigen einschlägigen Praxis in der Berufssparte
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
- Für Absolvent:innen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.
Facharbeiter:innenprüfung Bienenwirtschaft
Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung ist die Betreuung von mindestens 10 Bienenvölkern über 3 Jahre (mit VIS-Nachweis).
Praxisnachweis Landwirtschaft
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
- Bestätigung von dem/der BetriebsführerIn.
Praxisnachweis Bienenwirtschaft
Folgende Angaben sind nachzuweisen:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten in der Imkerei und deren Ausmaß
- Bestätigung Imkerverein, oder Landesverein