Abschluss der Ausbildung
Die MeisterInnenausbildung wird mit der MeisterInnenprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus Teilprüfungen, einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie der MeisterInnenarbeit.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur MeisterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 18.bzw. 20. Lebensjahr
- Dreijährige Verwendung als FacharbeiterIn
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= MeisterInnenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Hinweis: Die MeisterInnenprüfung kann von AbsolventInnen von land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, von FacharbeiterInnen des jeweiligen Berufsbildes, sowie von BetriebsleiterInnen und mitarbeitenden Angehörigen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ohne land- und forstwirtschaftliche Ausbildung im sogenannten Nachsichtsverfahren abgelegt werden.