Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.
Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.
Mit der bestandenen FAP erhältst du den FacharbeiterInnenbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.
(c) BLFA
Das brauchst du für einen Prüfungsantritt:
- Anmeldeformular zur Prüfung
- (Auftrags-) Bestätigung (der Bank) über den eingezahlten Prüfungsbeitrag
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Fachkursbestätigungen (nur im Gartenbau)
- Gartenbau-Tagebuch/ Ausbildungsmappe Gartenbau (nur im Gartenbau)
Du musst die Lehrabschlussprüfung wiederholen?
Damit du die Prüfungsgebühr nicht zweimal zahlen musst, kannst du hier Anfragen.
Voraussetzung ist, dass du beim ersten Prüfungstermin nicht unentschuldigt ferngeblieben bist.