Als FacharbeiterIn erlangen Sie zahlreiche Qualifikationen und Berechtigungen:

Qualifikationen

  • Sie erlangen die Grundkenntnisse zur selbstständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.
  • Sie erkennen Verbesserungsmöglichkeiten am Betrieb und können Maßnahmen treffen um die Wirtschaftsfähigkeit zu steigern
  • Sie erhöhen Ihre Jobchancen durch einen offiziellen Berufsabschluss mit gesetzlicher Grundlage.

Berechtigungen

  • Bei unselbstständiger Tätigkeit erlangen Sie Anspruch auf den kollektivvertraglich festgelegten Lohn.
  • Eine abgeschlossene FacharbeiterInnenprüfung bringt Lehrzeitanrechnungen bei allen verwandten landwirtschaftlichen Berufen.
  • Sie erfüllen die Voraussetzung für das Erlangen verschiedener agrarischer Förderungen (z. B. Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung)
  • Erlangung der Sachkundeberechtigung (Pflanzenschutz/Pflanzenschutzführerschein)
  • Sie dürfen sich zum/zur MeisterIn weiter qualifizieren.
  • In manchen Bundesländern: Erlangung des Tiertransportausweises

Drei Wege zum/zur FacharbeiterIn

Duale Ausbildung: 3-jährige Lehre auf einem Betrieb/sonstiger Ausbildungseinrichtung und Abschluss mit der FacharbeiterInnenprüfung

Zweiter Bildungsweg: Besuch eines Vorbereitungslehrganges und Abschluss mit der FacharbeiterInnenprüfung
Diese Option besteht in den meisten Bundesländern nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung und mindestens 3 Jahren landwirtschaftlicher Praxis.

Der Abschluss einer Fachschule (LFS/HBLA) mit Hauptfachrichtung im gewünschten Beruf berechtigt zum Antrag des FacharbeiterInnenbriefes (im Hauptfach).

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Der Fachschulabschluss ersetzt dann die FacharbeiterInnenprüfung. Hier klicken für eine Übersicht mit den (meisten) Agrar-Fachschulen in Österreich >

Die FacharbeiterInnenausbildung im zweiten Bildungsweg richtet sich an landwirtschaftliche BetriebsführerInnen, zukünftige HofübernehmerInnen aber auch QuereinsteigerInnen, die mehrjährige praktische Erfahrung in der jeweiligen Berufssparte der Land- und Forstwirtschaft vorweisen können.

Zusätzliche FacharbeiterInnenausbildung: Durch eine Anschlusslehre (1-2 Jahre) kann eine FacharbeiterInnenprüfung in einem weiteren Lehrberuf absolviert werden. Dabei können bis zu 1-2 Jahre Lehre/Fachschule einer anderen Fachrichtung teilweise anerkannt werden.