Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine FacharbeiterInnenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur FacharbeiterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
Praxisnachweis
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
- Bestätigung von dem/der BetriebsführerIn.
Zulassung zur FacharbeiterInnenprüfung
- die ordnungsgemäße Zurücklegung der Lehrzeit in einem anerkannten Lehrbetrieb und bei einer/m anerkannte/n Lehrberechtigten;
- den Besuch der Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften und
- den Besuch der Fachkurse gemäß § 7 LufBAO 1992.
- Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau sind mit dem Formblatt (Anmeldung zur Gärtnerfacharbeiterprüfung), bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzureichen
Zur FacharbeiterInnenprüfung mitzubringen
- die während der Lehrzeit geführte Ausbildungsmappe
- der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht;
- die Zeugnisse der Berufsschule;
- die Bescheinigungen über den Besuch der Fachkurse.
Zuständige Behörde
Über die Zulassung zur FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau entscheidet die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien.
Prüfungsbeitrag
Lehrlinge die zur Prüfung antreten möchten haben bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 30,- bei der Anmeldung zu entrichten.
PrüfungskandidatInnen des Vorbereitungslehrganges im 2. Bildungsweg bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 80,- bei der Anmeldung zu entrichten.
Der Prüfungsbeitrag verfällt, wenn der/die PrüfungswerberIn ohne wichtigen Grund der Prüfung fernbleibt oder diese nicht besteht.
Termine
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – schriftliche Prüfung
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft – mündliche Prüfung
Fr., 08. September 2023, 9:00-17:00 Uhr
Imkerschule im Donaupark Wien, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – mündlich-praktische Prüfung
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 31, 1220 Wien
Facharbeiter*innenprüfung Gartenbau – schriftliche Prüfung
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien
Berufsschule für Gartenbau und Floristik, Donizettiweg 21, 1220 Wien