Jedem Lehrling gebührt eine Entschädigung
Die gestaffelte Lehrlingsentschädigung ist kollektivvertraglich geregelt und berücksichtigt geleistete Naturalleistungen.
Erkundigen Sie sich ggf. bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle oder der Landarbeiterkammer nach dem aktuell festgelegten Satz.