Lehrlingsbeihilfe

Die Lehrlingsbeihilfe wird gewährt, wenn das monatliche Gesamtfamilienein-kommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Für die Berechnung der Einkünfte nicht buchführungspflichtiger Land- und Forstwirte werden monatlich 4,16 % des Einheitswertes herangezogen. Die Lehrlingsbeihilfe beträgt 100 € / Monat. Lehrlingsbeihilfe wird auch für Heimlehrlinge gewährt, allerdings nur bei geringem Einheitswert des Betriebes. Anträge sind an das Referat für Arbeitnehmerförderung des Amtes der NÖ Landesregierung zu richten.

Lehrlingsbeihilfe der NÖ LAK für Fremdlehrlinge

Die NÖ Landarbeiterkammer gewährt allen Fremdlehrlingen in der Land- und Forstwirtschaft als kleine Starthilfe am Beginn ihrer Lehrzeit eine Beihilfe in der Höhe von 100 €. Für den erfolgreichen Abschluss der Lehre erhält der Lehrling nochmals eine Überweisung von 100 €.

Ausbildungszuschuss

Den Ausbildungszuschuss können landarbeiterkammerzugehörige Eltern von Kindern, die eine Lehre machen erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Auszubildenden gestaffelt und beträgt jährlich 70€, 85€ bzw. 100 €. Anträge sind bei der NÖ Landarbeiterkammer einzubringen.

Begabtenzuschuss

Lehrlingen kann für einen ausgezeichneten Erfolg in der Berufsschule bzw. bei der Facharbeiterprüfung eine Förderung von 100 € gewährt werden. Anträge sind an die NÖ Landesregierung zu stellen (Lehrlingsförderung).

Lehrlingsausweis

Die NÖ Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle stellt bei Übermittlung eines Passfotos einen eigenen Lehrlingsausweis aus, auch für Heimlehrlinge. Mit dem Lehrlingsausweis werden von manchen Institutionen bzw. bei verschiedenen Veranstaltungen Ermäßigungen gewährt.