Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.
Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.
Mit der bestandenen FAP erhältst du den Facharbeiterbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.
Das brauchst du für die Prüfungsanmeldung:
- Formular zur Prüfungsanmeldung
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- (Auftrags-) Bestätigung (der Bank) über die eingezahlte Prüfungstaxe
(In manchen Bundesländern ist zusätzlich ein Lebenslauf und eine Kopie des Lehrvertrages erforderlich.)
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Du musst die Lehrabschlussprüfung wiederholen?
Damit du die Prüfungsgebühr nicht zweimal zahlen musst, kannst du hier Anfragen.
Voraussetzung ist, dass du beim ersten Prüfungstermin nicht unentschuldigt ferngeblieben bist.