Lehrlingsförderung

Sowohl das Land Burgenland, als auch das AMS (Arbeitsmarktservice) bieten Förderungen für Lehrlinge an in verschiedenster Weise.

 

  • Voraussetzungen für die Lehrlingsförderung des Landes Burgenland
    • Lehrlinge
    • Absolventen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen
    • wenn der Antragsteller (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt) seinen Hauptwohnsitz im Burgenland hat

    Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf € 2.345,-- (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen € 3.752,-- nicht übersteigen.

    Der Antrag ist beim

    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen

    Europaplatz 1 7000 Eisenstadt

    spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen.

    Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.

     

Nähere Auskünfte erteilt die dafür zuständige Stelle.

Autor:
Redaktion Burgenland
22.10.2007