Nach Beendigung deiner Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule darfst du zur FacharbeiterInnenprüfung (FAP) antreten.
Für die FAP meldest du dich selbst bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) an. Die Kosten für den ersten Prüfungsantritt trägt der/die Lehrberechtigte.
Mit der bestandenen FAP erhältst du den FacharbeiterInnenbrief und hast den Berufsabschluss erreicht.
Das brauchst du für einen Prüfungsantritt:
- Anmeldeformular zur Prüfung
- (Auftrags-) Bestätigung (der Bank) über den eingezahlten Prüfungsbeitrag
- Abschlusszeugnis der Berufsschule und Fachkursbestätigungen (zur mündlich-praktischen Prüfung)
- Gartenbau-Tagebuch/ Ausbildungsmappe Gartenbau
Du musst die Lehrabschlussprüfung wiederholen?
Damit du die Prüfungsgebühr nicht zweimal zahlen musst, kannst du hier Anfragen.
Voraussetzung ist, dass du beim ersten Prüfungstermin nicht unentschuldigt ferngeblieben bist.