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Forstfacharbeiterausbildung an der Landwirtschaftlichen Fachschule Tamsweg

Diese Ausbildung ist für Absolventinnen und Absolventen der landwirtschaftlichen Fachschulen konzipiert.

Grundsätzliches

Forstarbeiter © ArchivGrößer Die Landwirtschaftliche Fachschule Tamsweg bietet jedes Jahr einen achtwöchigen Kurs zur Ausbildung zum Forstfacharbeiter an.
Alle Absolventen der Landwirtschaftlichen Fachschulen in Salzburg – auch solche früherer Jahrgänge - können im Anschluss an den 3. Jahrgang dieses Ausbildungsmodul mit forstwirtschaftlichem Schwerpunkt wählen.

Im Ausbildungsverbund tätig sind:
Landwirtschaftliche Fachschule Tamsweg
Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach
Forstbetrieb Kärnten-Lungau der Österreichischen Bundesforste AG.

Für die Durchführung der Prüfung ist die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zuständig.
 
Diese Ausbildung im Anschluss an die Landwirtschaftliche Fachschule ist der erste und wichtigste Schritt zur Erlangung des Facharbeiterbriefes in der Forstwirtschaft. Zum entgültigen Erhalt des Facharbeiterbriefes ist der Nachweis einer mindestens einjährigen forstlichen praktischen Tätigkeit – z.B. auch im elterlichen Betrieb möglich – erforderlich.


Der Ausbildungsplan

Dem forstlichen Ausbildungsschwerpunkt wird der österreichweit verordnete Ausbildungs- und Prüfungsplan für die Ausbildung zum Forstfacharbeiter zu Grunde gelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sind dabei:

1. Forstliche Produktion
2. Waldarbeitslehre und Arbeitstechnik
3. Ergonomie, Arbeitsgestaltung, Arbeitssicherheit und Erste Hilfe
4. Maschinen- und Baukunde
5. Forstliche Betriebswirtschaft und Holzvermarktung
6. Politische Bildung
7. Schriftverkehr
8. Fachrechnen

Anrechnung von bereits abgeschlossenen Prüfungsgegenständen:
Personen, die eine landwirtschaftliche Fachschule erfolgreich abgeschlossen haben (Abschlusszeugnis der 3. Klasse der Landwirtschaftlichen Fachschule), werden die Fächer Politische Bildung (Standes- und Staatsbürgerkunde), Schriftverkehr und Fachrechnen für die Ausbildung zum Forstfacharbeiter erlassen (§ 18 Absatz 7 - Prüfungsordnung).

Zulassungsbedingungen

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer

• den 3. Jahrgang. einer Landwirtschaftliche Fachschule in Salzburg erfolgreich abgeschlossen hat,
• die Ausbildungsteile (Theorie und Praxis) regelmäßig besucht, d.h. eine Anwesenheit von mindestens 80 % nachweisen kann,
• die Teilnahmebedingungen (siehe Beilage) mit seiner Unterschrift akzeptiert, • und die vorgeschriebene Ausrüstungsliste vollständig nachweisen kann

Prüfung

Lfa_Logo. © ArchivGrößer Im Anschluss an die Ausbildung ist eine Prüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt unter dem Vorsitz einer von der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg bestellten Prüfungskommission und wird in den einzelnen Gegenständen vom jeweiligen Vortragenden abgenommen. Die Ausschreibung der Prüfung erfolgt durch die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle. Alle Kursteilnehmer werden – nach entsprechender vorheriger Anmeldung – dazu schriftlich eingeladen.

Anmeldungen

Prinzipiell ist die Anmeldung zu dieser Ausbildung bei allen landwirtschaftlichen Fachschulen möglich. Die Adressen finden Sie in der Rubrik "Service" .
 

Auf der Homepage der Fachschule Tamsweg finden Sie die entsprechenden Informationen zur Ausbildung und die Möglichkeit, sich anzumelden.
Benutzen Sie dazu unten angeführten LINK.
Autor:
Redaktion Salzburg
26.02.2009