Das Lehrverhältnis ist eine Ausbildungsverhältnis, das die Grundlagen des praktischen Wissens und Könnens im Beruf zu vermitteln und den Lehrling mit allen für den Lehrberuf einschlägigen Arbeiten vertraut zu machen hat.
Lehrlinge dürfen nur in einem anerkannten Lehrbetrieb von einem oder einer anerkannten Lehrberechtigten oder in einer besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtung ausgebildet werden. Unter diesen Voraussetzungen kann ein Lehrling auch am elterlichen Betrieb (Heimlehre) ausgebildet werden.
Als Lehrling kann aufgenommen werden, wer für die in Aussicht genommene Ausbildung geeignet ist und die allgemeine Schulpflicht erfüllt hat.
Die Lehre - eine duale Berufsausbildung
Die Ausbildung zum Facharbeiter / zur Facharbeiterin erfolgt durch die 3-jährige Lehre.
Die Lehre
Pflichten des Lehrlings
Der Lehrling ...
- ... hat sich zu bemühen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben; er hat die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
- ... ist verpflichtet, mit den ihm anvertrauten Werkstoffen, Tieren, Maschinen, Werkzeugen und Geräten sorgsam umzugehen und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
- ... hat den Unterricht in der Berufsschule und die vorgeschriebenen Fachkurse regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Er hat dem Lehrberechtigten das Zeugnis der Berufsschule (des Fachkurses) unmittelbar nach Erhalt und auf Verlangen die Hefte und sonstigen Unterlagen, insbesondere auch die Schularbeiten, vorzulegen.
03.02.2009