Lehrbetriebsförderung
Für alle landwirtschaftlichen und gewerblichen Lehrbetriebe gibt es ein einheitliches Fördersystem. Durch die Basisförderung für alle Lehrlinge und einer Reihe von qualitätsbezogenen Förderungen werden die Lehrbetriebe bei der Ausbildung zielgenau und effizient unterstützt. In der Folge sind die wichtigsten Förderungen für die land- und forstwirtschaftlichen Lehrbetriebe angeführt. Alle Maßnahmen können nur für Lehrverträge und nicht für Praxisvereinbarungen beantragt werden. Eine Beantragung hat bis spätetestens 3 Monate nach dem jeweiligen Lehrjahr (Basisförderung) bzw. des jeweils gefördertem Ereignisses (zB erfolgreiche Lehrabschlussprüfung) zu erfolgen. Näheres erfahren Sie über den Button "Lehre-Fördern".
Basisförderung
Kernstück der neuen Förderung ist die Basisförderung.
Die Basisförderung beträgt pro Jahr im ersten Lehrjahr den Betrag von 3 Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr 2 Lehrlingsentschädigungen und im dritten Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung. In der Land- und Forstwirtschaft entspricht das beim Kollektivvertrag für Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben in NÖ im ersten Lehrjahr € 1.678,50 im zweiten Lehrjahr € 1.563 und im dritten Lehrjahr € 1.005. Die Basisförderung kann erst nach Ablauf eines Lehrjahres beantragt werden. Als zusätzliches Service werden die Ausbildungsbetriebe zeitgerecht informiert werden und ein Antragsformular zugesandt bekommen, in dem bereits die Grunddaten eingetragen sind.
Kernstück der neuen Förderung ist die Basisförderung.
Die Basisförderung beträgt pro Jahr im ersten Lehrjahr den Betrag von 3 Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr 2 Lehrlingsentschädigungen und im dritten Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung. In der Land- und Forstwirtschaft entspricht das beim Kollektivvertrag für Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben in NÖ im ersten Lehrjahr € 1.678,50 im zweiten Lehrjahr € 1.563 und im dritten Lehrjahr € 1.005. Die Basisförderung kann erst nach Ablauf eines Lehrjahres beantragt werden. Als zusätzliches Service werden die Ausbildungsbetriebe zeitgerecht informiert werden und ein Antragsformular zugesandt bekommen, in dem bereits die Grunddaten eingetragen sind.
Förderung der Lehrabschlussprüfung
Für Lehrabschlussprüfungen der Lehrlinge mit gutem Erfolg kann der Lehrbetrieb € 200 und für Facharbeiterprüfungen mit ausgezeichnetem Erfolg € 250 erhalten.
Für Lehrabschlussprüfungen der Lehrlinge mit gutem Erfolg kann der Lehrbetrieb € 200 und für Facharbeiterprüfungen mit ausgezeichnetem Erfolg € 250 erhalten.
Weitere Förderungen
Neben den angeführten Maßnahmen gibt es eine Reihe von weiteren Unterstützungen für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, für die Weiterbildung der Ausbilder, für Zusatzausbildungen der Lehrlinge, für spezielle Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, für Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen.
Neben den angeführten Maßnahmen gibt es eine Reihe von weiteren Unterstützungen für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, für die Weiterbildung der Ausbilder, für Zusatzausbildungen der Lehrlinge, für spezielle Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, für Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen.
Information zu den Richtlinien
Nähere Informationen und die allgemeine Sonderrichtlinie zum Herunterladen finden Sie unter www.lehre-foerdern-landwirtschaft.at . Die Förderungen können immer erst nach Ablauf eines Ausbildungsjahres bzw. nach der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. Die Abwicklung der neuen Lehrbetriebsförderung erfolgt zwar grundsätzlich über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer. Für landwirtschaftliche Lehrverhältnisse ist allerdings eine separate Abwicklungspraxis mit eigenen Antragsformularen und Antragstellung bei den landwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen vorgesehen.
Nähere Informationen und die allgemeine Sonderrichtlinie zum Herunterladen finden Sie unter www.lehre-foerdern-landwirtschaft.at . Die Förderungen können immer erst nach Ablauf eines Ausbildungsjahres bzw. nach der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. Die Abwicklung der neuen Lehrbetriebsförderung erfolgt zwar grundsätzlich über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer. Für landwirtschaftliche Lehrverhältnisse ist allerdings eine separate Abwicklungspraxis mit eigenen Antragsformularen und Antragstellung bei den landwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen vorgesehen.
25.10.2012