Integrative Berufsausbildung (IBA)
Die integrative Berufsausbildung ermöglicht es Lehrberechtigten, besonders benachteiligte Lehrlinge im Betrieb auszubilden. Dabei kann die Lehrzeit verlängert oder die Ausbildung in einer Teilqualifikation vereinbart werden.
Was versteht man unter IBA?
Es gibt Jugendliche, die mit einer anspruchsvollen Lehrlingsausbildung überfordert wären und deshalb keine Lehrstelle bekommen. Andererseits bieten viele Unternehmen Tätigkeiten an, die über Hilfstätigkeiten hinausgehen, aber nicht unbedingt von vollständig ausgebildeten Fachkräften verrichtet werden müssen. Über das neue Ausbildungsmodell der IBA soll nunmehr versucht werden, diesen benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen eine Eingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.
Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen der IBA?
● Lehrvertrag mit verlängerter Lehrzeit (um höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen auch um zwei)
● Ausbildungsvereinbarung mit einer Teilqualifikation
● Ausbildungsvereinbarung mit einer Teilqualifikation
Wer kommt für die IBA in Frage?
Jugendliche, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in eine Lehrstelle vermittelt werden können und entweder am Ende der Pflichtschule
● sonderpädagogischen Förderbedarf hatten oder
● keinen positiven Hauptschulabschluss aufweisen oder
● Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes haben oder
● aus sonstigen in der Qualifikation des Jugendlichen liegenden Gründen bei der Lehrplatzsuche erfolglos blieben.
In der Praxis bedeutet dies, dass Jugendliche, bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind einen vollen Lehrabschluss zu schaffen, vom AMS zu einer Berufsausbildungsassistenz vermittelt werden, die einen Ausbildungsplatz sucht, wo entweder eine verlängerte Lehrzeit oder eine Teilqualifikation ermöglicht wird
● sonderpädagogischen Förderbedarf hatten oder
● keinen positiven Hauptschulabschluss aufweisen oder
● Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes haben oder
● aus sonstigen in der Qualifikation des Jugendlichen liegenden Gründen bei der Lehrplatzsuche erfolglos blieben.
In der Praxis bedeutet dies, dass Jugendliche, bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind einen vollen Lehrabschluss zu schaffen, vom AMS zu einer Berufsausbildungsassistenz vermittelt werden, die einen Ausbildungsplatz sucht, wo entweder eine verlängerte Lehrzeit oder eine Teilqualifikation ermöglicht wird
Voraussetzungen für die IBA
● Zugehörigkeit zum vorgesehenen Personenkreis Verbindliche
● Erklärung über die Durchführung der Berufsausbildungsassistenz: Entweder durch AMS oder Bundessozialamt oder einer Gebietskörperschaft oder Einrichtung einer Gebietskörperschaft
● Genehmigung des Ausbildungsverhältnisses durch die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
● Zusage einer laufenden Betreuung des Ausbildungsverhältnisses durch die Berufsausbildungsassistenz.
● Erklärung über die Durchführung der Berufsausbildungsassistenz: Entweder durch AMS oder Bundessozialamt oder einer Gebietskörperschaft oder Einrichtung einer Gebietskörperschaft
● Genehmigung des Ausbildungsverhältnisses durch die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
● Zusage einer laufenden Betreuung des Ausbildungsverhältnisses durch die Berufsausbildungsassistenz.
Wer sind die Ansprechpartner
Arbeitsmarktservice (AMS)
Ist erste Anlaufstelle für Jugendliche, auf welche die Voraussetzungen zutreffen. Eine Förderung für Lehrbetriebe ist seitens des AMS vorgesehen, muss aber mit diesem immer vorher im Detail abgeklärt werden.
Berufsausbildungsassistenz (BAS)
Die Berufsausbildungsassistenz ist verpflichtend vorgesehen, sie berät bzw. unterstützt die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung. Sie übernimmt auch die Funktion der "Drehscheibe", der Koordination aller Beteiligten.
Salzburger Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
Die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Sie hat bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Ausbildungs- bzw. Lehrverträge zu genehmigen und die Abschlussprüfungen zu organisieren.
Hinweis:
Die wichtigsten Formulare für die Integrative Berufsausbildung stehen in der Rubrik "Service" zum download bereit.
Ist erste Anlaufstelle für Jugendliche, auf welche die Voraussetzungen zutreffen. Eine Förderung für Lehrbetriebe ist seitens des AMS vorgesehen, muss aber mit diesem immer vorher im Detail abgeklärt werden.
Berufsausbildungsassistenz (BAS)
Die Berufsausbildungsassistenz ist verpflichtend vorgesehen, sie berät bzw. unterstützt die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung. Sie übernimmt auch die Funktion der "Drehscheibe", der Koordination aller Beteiligten.
Salzburger Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
Die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Sie hat bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Ausbildungs- bzw. Lehrverträge zu genehmigen und die Abschlussprüfungen zu organisieren.
Hinweis:
Die wichtigsten Formulare für die Integrative Berufsausbildung stehen in der Rubrik "Service" zum download bereit.
04.09.2008