Praxisbestätigung für Facharbeiterprüfung
Laut Land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz 2000 i.d.g.F. muss für die Ablegung der Facharbeiterprüfung eine mind. 3-jährige einschlägige praktische Tätigkeit nachgewiesen werden.
06.06.2012