Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen:
Der erfolgreiche Besuch einer dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschule und
eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit ersetzen die Facharbeiterprüfung in dem Ausbildungszweig, der der Hauptfachrichtung der Schulausbildung entspricht.
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und Universität für Bodenkultur:
Der erfolgreiche Besuch einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt sowie der
Universität für Bodenkultur ersetzt die Lehre und die Facharbeiterprüfung in den einschlägigen Ausbildungszweigen.
Antrag auf den Facharbeiterbrief:
Absolventen von Fachschulen, der HBLA's und der Universität für Bodenkultur können, wenn die rechtlichen Erfordernisse erfüllt sind, bei der Lehrlingsstelle um den Facharbeiterbrief ansuchen.
Dazu ist das Formular vollständig ausgefüllt und gemeinsam mit einer Kopie des jeweiligen
Abschlusszeugnisses und dem Nachweis der praktischen Tätigkeit an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu senden.
Für Absolventen der HBLA's und der Universität für Bodenkultur entfällt der Nachweis der praktischen Tätigkeit.
Den erforderlichen Antrag finden Sie in der Rubrik "Service".
Facharbeiterausbildung durch Schule
21.08.2012