► Die Lehre kann in einem der 14 land- und forstwirtschaftlichen Berufe absolviert werden.
► Die Lehrzeit dauert drei Jahre.
► Begleitend zur Lehre ist der Besuch der Berufsschule zwingend vorgeschrieben.
► Es besteht die Möglichkeit, die Lehrzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu verlängern
bzw. zu verkürzen.
► Nach ordnungsgemäßer Beendigung der Lehrzeit und dem erfolgreichem Besuch der
Berufsschule ist der Lehrling zur Facharbeiterprüfung zuzulassen.
► Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung berechtigt zur Führung der
Berufsbezeichnung "Facharbeiter" in Verbindung mit der Bezeichnung des Lehrberufes.
Facharbeiterausbildung durch die Lehre
Der Lehrvertrag - Rechtsgrundlage eines Lehrverhältnisses
Abschluss eines Lehrverhältnisses ist in allen 14 Berufen der Land- und Forstwirtschaft möglich, ein schriftlicher Lehrvertrag zwischen Lehrberechtigten und Lehrling ist verpflichtend vorgeschrieben.
Die Lehre nur auf einem anerkannten Lehrbetrieb mit anerkannten Lehrberechtigten absolviert werden.
Ausbildung ist auch auf elterlichen Betrieben möglich (Heimlehre). Verpflichtung zur Vorlage des Lehrvertrages spätestens 4 Wochen nach Antritt an die zuständige Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in vierfacher Ausfertigung. Lehrvertragsformulare können Sie über Lehrlingsstelle anfordern.
Die Lehre nur auf einem anerkannten Lehrbetrieb mit anerkannten Lehrberechtigten absolviert werden.
Ausbildung ist auch auf elterlichen Betrieben möglich (Heimlehre). Verpflichtung zur Vorlage des Lehrvertrages spätestens 4 Wochen nach Antritt an die zuständige Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in vierfacher Ausfertigung. Lehrvertragsformulare können Sie über Lehrlingsstelle anfordern.
Grundsätzliches zur Lehre
Dauer: Grundsätzlich 3 Jahre.
Die Lehrzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt bzw. verlängert werden.
3 Monate Probezeit (zu Beginn): mit jederzeitiger Lösungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen.
3 Monate Behaltepflicht (am Ende des Lehrverhältnisses)
Die Lehrzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt bzw. verlängert werden.
3 Monate Probezeit (zu Beginn): mit jederzeitiger Lösungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen.
3 Monate Behaltepflicht (am Ende des Lehrverhältnisses)
Berufsschule - Ausbildungspartner in der dualen Ausbildung
Während der Lehrzeit besteht die Verpflichtung zum Berufsschulbesuch.
Die Dauer der Berufsschule in den einzelnen Ausbildungsbereichen ist unterschiedlich.
Berufsschuldauer: in den meisten Fällen 10 Wochen/Lehrjahr (Ausnahme: Gartenbau - 8 Wochen/Lehrjahr)
Die Dauer der Berufsschule in den einzelnen Ausbildungsbereichen ist unterschiedlich.
Berufsschuldauer: in den meisten Fällen 10 Wochen/Lehrjahr (Ausnahme: Gartenbau - 8 Wochen/Lehrjahr)
Zulassung zur Facharbeiterprüfung
Nach ordnungsgemäßer Beendigung der Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung zugelassen zu werden.
Ein vorzeitiger Antritt zur Facharbeiterprüfung vor Ende der Lehrzeit ist in bestimmten Fällen auch möglich.
Ein vorzeitiger Antritt zur Facharbeiterprüfung vor Ende der Lehrzeit ist in bestimmten Fällen auch möglich.
21.08.2012