Informationen für Eltern

Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle - Partner in der gärtnerischen Ausbildung

Der erste Kontakt mit den neuen Lehrlingen

Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ist bereits zu Beginn der Ausbildung zum/zur Gärtnerfacharbeiter/in als Partner involviert.

Alle Lehrverträge, die zwischen einem Lehrling und einem Lehrbetrieb bzw. einem Lehrherrn abgeschlossen werden, müssen der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zur Genehmigung vorgelegt werden.

Alle genehmigten Lehrverhältnisse werden in die sogenannte "Lehrlingsstammrolle"  eingetragen und für die gesamte Dauer der Lehrzeit evident gehalten.
Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle archiviert nach Absolvierung der Lehre den gesamten Akt, um für spätere Anfragen (Sozialversicherung, Meisterprüfung, ....) alle Daten griffbereit zu haben.

Vom ersten Tag der Lehre bis zur Facharbeiterprüfung

Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle  begleitet alle Lehrlinge während ihrer Lehrzeit. In Kooperation mit der Direktion der Berufsschule informiert die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu bestimmten Anlässen:

● Zu Beginn der Lehre:
Informationen über die Lehre, Lehrvertrag, mögliche rechtliche Probleme während der Lehrzeit, Ansprechpartner für Fragen in Zusammenhang mit der Lehre

● Während der Lehrzeit nach  Bedarf und Anlassfall

● Am Ende der 3.Klasse der Berufsschule:

    Informationen über den Abschluss der Lehre
    Terminvereinbarungen:
    o  Vorbereitungslehrgang zur Prüfung
    o  Termin für die Facharbeiterprüfung
    o  Hausarbeit
    o  Facharbeiterbriefverleihung

Rechtsberatung während der Lehrzeit

Alle Lehrlinge haben während ihrer gesamten Lehrzeit, die Möglichkeit sich bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle und der Landarbeiterkammer Salzburg über die rechtliche Situation ihres Lehrverhältnisses zu informieren und sich bei Problemen an diese Stellen zu wenden. Wir ersuchen jedoch, rechtzeitig von der kostenlosen Beratung Gebrauch zu machen.

Das können insbesondere sein.  
  • Lehrzeitverlängerung
  • Lehrzeitverkürzung
  • Auflösung der Lehrverhältnisses
  • Einvernehmliche Lösung
  • Fragen in Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes
  • Kollektivvertragliche Bestimmungen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle oder die Landarbeiterkammer.
Benützen Sie dazu unten angeführte LINKS!
Autor:
Redaktion Salzburg
04.09.2008