- eine Facharbeiterzeit von drei Jahren im Ausbildungsgebiet Gartenbau;
- die erfolgreiche Absolvierung eines von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle eingerichteten oder anerkannten gleichwertigen Lehrganges (Meisterlehrganges).
- Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur Gärtnermeisterprüfung sind unter Verwendung eines Formblattes (Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung), bei der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzubringen.
- Lebenslauf;
- das Zeugnis über die abgelegte Gärtnerfacharbeiterprüfung;
- Nachweise (Zeugnisse) über die nach Ablegung der Gärtnerfacharbeiterprüfung zurückgelegte praktische Berufstätigkeit im Ausbildungsgebiet Gartenbau.
