Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung

Voraussetzungen

  1. eine Facharbeiterzeit von drei Jahren im Ausbildungsgebiet Gartenbau;

  2. die erfolgreiche Absolvierung eines von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle eingerichteten oder anerkannten gleichwertigen Lehrganges (Meisterlehrganges).

  3. Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur Gärtnermeisterprüfung sind unter Verwendung eines Formblattes (Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung), bei der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzubringen.
Dem Ansuchen sind beizufügen sind:
  • Lebenslauf;
  • das Zeugnis über die abgelegte Gärtnerfacharbeiterprüfung;
  • Nachweise (Zeugnisse) über die nach Ablegung der Gärtnerfacharbeiterprüfung zurückgelegte praktische Berufstätigkeit im Ausbildungsgebiet Gartenbau.

Zuständige Behörde

Über die Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung entscheidet die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle mit Bescheid.
 
Bewerber, die zur Gärtnermeisterprüfung zugelassen werden, haben bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag von € 80,- bei der Anmeldung zu entrichten.  
 
Die Prüfungstaxe verfällt, wenn der Prüfungswerber ohne wichtigen Grund der Prüfung fernbleibt oder diese nicht besteht.


Autor:
Redaktion Wien
01.07.2012