Wege zum Meister

Mehrere Wege führen zum Meister / zur Meisterin!
  • Interessierte, die 3 Jahre als Facharbeiter tätig waren und einen Meisterkurs besucht haben.
  • Kandidaten, die 3 Jahre einen einschlägigen Betrieb geführt haben, das 24. Lebensjahr vollendet und einen Meisterkurs besucht haben.
  • Absolventen einer land-und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder Absolventen der Universität für Bodenkultur, die 2 Jahre als Facharbeiter tätig waren und das 21. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall ist nur die praktische Prüfung erforderlich.
 
In dem Jahr, in dem der Meisterkurs begonnen wird, muss im Ausbildungsgebiet Landwirtschaft eine betriebliche Buchführung geführt werden.

Kandidaten für die Pferdemeisterprüfung haben einen Instruktornachweis (Reiten, Fahren oder Westernreiten) zu erbringen.

MeisterkandidatInnen jener Ausbildungsgebiete, in denen keine Buchführung und Betriebsplanung vorgegeben ist, haben eine Projektarbeit zu erstellen.

Nachsichtsansuchen

Personen, die zur Meisterprüfung antreten wollen, ohne Facharbeiter zu sein, müssen beim Amt der OÖ Landesregierung um Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung ansuchen. In jedem Fall müssen solche Kandidaten nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht im betreffenden Ausbildungsgebiet der Land- und Forstwirtschaft 7 Jahre praktisch tätig gewesen sein und vor Kursbeginn bei einem EDV-Basiswissentest ihr Wissen auf Facharbeiterniveau nachweisen können. (§ 19 OÖ LFBAG 1991)

Übungspasswörter Landwirtschaft

Gegenstand
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Auswertung
Betriebswirtschaft
meibw11
meibw2
Landtechnik
meilt13
meilt3
Tierhaltung
meith13
meith3

Übungspasswörter Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement


Übungspasswörter Forstwirtschaft

Gegenstand
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Übungspasswörter Gartenbau

Gegenstand
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GB-Betriebswirtschaft
GBBW1
GBBW2
GB-Technik
GBTE1
GBTE2
GB-Grundlagen
GBGR1
GBGR2
GB-Basiswissen
GBBA1
GBBA2
Zierpflanzenbau
GBZB1
GBZB2
24.09.2007