- Interessierte, die 3 Jahre als Facharbeiter tätig waren und einen Meisterkurs besucht haben.
- Kandidaten, die 3 Jahre einen einschlägigen Betrieb geführt haben, das 24. Lebensjahr vollendet und einen Meisterkurs besucht haben.
- Absolventen einer land-und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder Absolventen der Universität für Bodenkultur, die 2 Jahre als Facharbeiter tätig waren und das 21. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall ist nur die praktische Prüfung erforderlich.
In dem Jahr, in dem der Meisterkurs begonnen wird, muss im Ausbildungsgebiet Landwirtschaft eine betriebliche Buchführung geführt werden.
Kandidaten für die Pferdemeisterprüfung haben einen Instruktornachweis (Reiten, Fahren oder Westernreiten) zu erbringen.
MeisterkandidatInnen jener Ausbildungsgebiete, in denen keine Buchführung und Betriebsplanung vorgegeben ist, haben eine Projektarbeit zu erstellen.