- 3-jährige Lehre und Berufsschule
- Praxis und Kursbesuch oder Abendschule (2. Bildungsweg)
- Land- und forstwirtschaftliche Fachschule und Praxis
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der
Facharbeiterprüfung.
2. Bildungsweg
Personen müssen ausreichende Praxis und das 20. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen entweder einen Fachkurs, oder die Abendschule besucht haben.
Nachsichtsansuchen
Personen, die im 2. Bildungsweg zur Facharbeiterprüfung antreten wollen und noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben, können antreten, wenn ein Nachsichtsantrag von der OÖ. Landesregierung genehmigt wird (§16 OÖ. LBAG 1991).
Facharbeiterzuerkennung
Die Facharbeiterzuerkennung erfolgt
ohne Prüfung ...
- ... nach dem Besuch einer 3-jährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschule
und 1 Jahr einschlägiger Praxis.
- ... für Absolventen einer Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt.
- ... nach einem abgeschlossenen einschlägigen Studium an der Universität für
Bodenkultur.